Kosten für eine Behandlung:
Psychoenergetische Heilpraxis Carola Saller-Eigendorf - zugelassen als Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG*) - in Tegernsee
Dem Rechtsverhältnis zwischen einem Heilpraktiker und seinen Klienten liegt das Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zugrunde.
Die Abrechnungsgrundlage eines Heilpraktikers in Deutschland ist, wenn nichts anderes vereinbart wird, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 (GebüH 85) der Deutschen
Heilpraktikerverbände.
Ich pflege mit meinen Klienten individuelle, von diesem Gebührenverzeichnis abweichende Honorarvereinbarungen zu treffen. Gerne teile ich Ihnen auf Anfrage meinen derzeitigen Honorarsatz
mit.
Steuerlich kann eine Behandlung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Bei beruflichen Konflikten können Sie mein Honorar als Werbungskosten voll absetzen. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen meine
Leistungen je nach Versicherungsvertrag.
Bitte klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Kasse.
Ihre Vorteile als Selbstzahler:
Sie müssen nicht monatelang auf einen Therapieplatz warten, sondern bekommen bei mir zeitnah Termine - auch in den Abendstunden!
Sie ersparen sich langwierige Gutachten zur Kostenübernahme!
Sie genießen absolute Vertraulichkeit (Schweigegebot) gegenüber Krankenkassen, Institutionen, Versicherungen und Dritten. Damit können Sie eine Selbstauskunft über eine
Psychotherapie bei Abschluss von Versicherungen sowie Beitragserhöhungen oder Nichtannahme ggf. vermeiden. Denn bei Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen (wie z.B. eine
private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) kann eine Psychotherapie im Fragezeitraum einen Abschluss verhindern oder zu deutlichen
Mehrzahlungen führen.
Sie bekommen bei mir auch dann eine Therapie oder Beratung, wenn Sie als Kassenpatient in der zweijährigen Sperrfrist durch eine abgebrochene oder beendete Psychotherapie sind.
Sie können die Dauer der Therapie und die Häufigkeit der Sitzungen - nach Aufklärung und meiner Empfehlung - selbst bestimmen.
Sie können auch bei Problemen "ohne Krankheitswert" (Beziehungskrisen, Problemen am Arbeitsplatz), zur Persönlichkeitsentwicklung oder Selbsterfahrung zu mir komnmen und von Beratung oder
Coaching profitieren.
Sie bevorzugen eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie wozu auch das katathyme Bilderleben gehört, sofern es von einem Psychotherapeuten mit Krankenkassenzulassung durchgeführt wird. - Hypnose sowie humanistische, klientenzentrierte Psychotherapieverfahren wie Gestalttherapie fallen wie viele "alternative" Methoden aus dem Leistungskatalog.
* HPG = Heilpraktikergesetz